Allgemeine Geschäfstbedigungen

1. Vertragsschluss und Mitwirkung

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart ist.

Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist die dem Auftraggeber übersendete Auftragsbestätigung maßgebend.

Der Auftraggeber stellt seinerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass er dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt, die der Auftragnehmer benötigt, um seine Leistungen erbringen zu können. Dazu ist der Auftraggeber verpflichtet, jegliche von ihm mitgeteilten Daten zu vergleichen und auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.

Da die vertragsgemäße Leistungserbringung von den übergebenen Informationen, insbesondere über den Status der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage abhängig ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich über jegliche abrechnungsrelevante Änderung in Ihrer Liegenschaft (z.B. Raumoder Nutzeränderung, Anpassungen in der Heizungsanlage, Installation einer zusätzlichen Wasserzapfstelle (usw.) zu informieren. Der Auftraggeber bestätigt, dass seine eigenen Messgeräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und insbesondere aktuell geeicht sind (gem. MessEG § 33)

2. Abrechnungsdienst

Vor Erstellung der Abrechnung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über die Liegenschaft, die Heizungsanlage, den Verteilungsschlüssel, die Namen der Nutzer sowie die Grundkostenschlüssel (zum Beispiel qm). Der Auftraggeber hat alle Änderungen in der Liegenschaft, die für die Verbrauchserfassung von Bedeutung sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Auftraggeber erhält eine Gesamtabrechnung sowie Einzelabrechnungen für jeden Nutzer einer Liegenschaft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abrechnung vor Weiterleitung an die Nutzer auf etwaige erkennbare Fehler - insbesondere hinsichtlich der übernommenen Angaben und Plausibilitäten sowie auf Vollständigkeit der erfassten messtechnischen Ausstattung - zu überprüfen. Mit Weiterleitung der Einzelabrechnungen an die Nutzer erkennt der Auftraggeber die diesen zugrunde gelegten Daten über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen als richtig an.

Die Umlage erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Einschlägige Gesetze und Verordnungen wie die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung sind hierbei zu beachten. Wir sind nicht verpflichtet die Umlagefähigkeit zu überprüfen.

3. Preis

Die derzeit gültigen Preise ergeben sich aus der dem Auftraggeber übersendeten Auftragsbestätigung und der dort beigefügten Preisliste.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sieben Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eingehende Zahlungen werden mit der ältesten offenen Forderung verrechnet. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen.

Der Auftraggeber kann nur wegen unbestrittener Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sie sich aus dem der Forderung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ergeben. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung bleiben hiervon unberührt.

5. Haftung

Ist eine Abrechnung oder Dienstleistung aus Gründen, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, fehlerhaft, wird der Auftragnehmer einer Berichtigung der Abrechnung vornehmen.

Etwaige offensichtliche, bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare, Mängel hat der Auftraggeber nach der Erbringung der Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der betroffenen Leistung in Textform per E-Mail mitzuteilen. Etwaige nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber nach ihrer Entdeckung beziehungsweise nach Bekanntwerden oder ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mängel dem Auftraggeber bekannt sein mussten, innerhalb der vorgenannten Frist in Textform per E-Mail mitzuteilen.

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für eigene Pflichtverletzungen sowie für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder ausgegebenen Garantien sowie bei Schäden, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, sowie im Falle zwingend gesetzlicher Ansprüche uneingeschränkt.

Im Übrigen wird die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen aus dem jeweiligem Vertragsverhältnis für einfach schuldhafte Verletzungen (einfache oder leichte Fahrlässigkeit) wesentlicher Vertragspflichten, mithin Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung regelmäßig vertraut und vertrauen darf, auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm nach dem Inhalt des Vertrags und dessen Zweck gerade zu gewähren sind; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Für Schäden, welche aus der telefonischen Übermittlung entstehen und auf fehlerhaften Angaben und Informationen des Auftraggebers beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich in der Geschäftsbeziehung als Auftragsverarbeiter die gesetzlichen Anforderungen der DSGVo einzuhalten. Der Auftragnehmer verarbeitet die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur gemäß den abgeschlossenen Verträgen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Zum Schutz der Daten hat der Auftragnehmer technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert. Die Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung und werden kontinuierlich dem technologischen Fortschritt angepasst.

7. Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Klauseln ungültig, für unwirksam oder ungeschrieben erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln und der enthaltenen Vereinbarungen davon nicht berührt.

An Stelle der ungültigen, für unwirksam oder für ungeschrieben erklärten Klausel, bzw. zur Ausfüllung einer Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand 63546 Hammersbach vereinbart. Sämtliche Vereinbarungen unterliegen dem Deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

(Stand 2021-04-01)